Im E-Mail-Briefkasten von Herrn Mayer, Berater der X-PVA,
traf die Anfrage eines Erfinders nach Unterstützung bei der Verwertung seiner
patentierten Erfindung ein. In einem Telefonat erklärt Herr Mayer dem Erfinder,
dass die X-PVA nur für Hochschulen arbeite und ihm deshalb leider nicht
weiterhelfen könne.
So, oder so ähnlich haben sich viele Kontaktversuche freier
Erfinder an die öffentlich finanzierten Verwertungsagenturen in den vergangenen
zwei Jahren der BMBF-Verwertungsoffensive abgespielt. Aber muss das so sein, wo
doch erstmalig in Deutschland flächendeckend Verwertungsstrukturen im Aufbau
sind? Gibt es hier nicht endlich eine Chance für freie Erfinder ihre Ideen professionell
zu vermarkten?
Die derzeitige Situation betrachtend, erfordern alle Fragen
eine klare Antwort: NEIN!
Denn die gesetzgeberischen Intentionen mit der Abschaffung
des Hochschullehrerprinzips bedeuten für die Hochschulen und
Forschungseinrichtungen einen derartigen tiefgreifenden strukturellen
Wertewandel, weg vom Publikations- hin zum Verwertungsziel, dass selbst die
Hochschulen derzeit mit der Problembewältigung an ihren Belastungsgrenzen sind.
Die PVA´s als professionelle, entlastende, dafür geschaffene
Struktur außerhalb der Universitäten agieren nun bei der Umsetzung der
Strategie zur Sicherung schutzwürdiger Hochschulerfindungen zusätzlich nicht
nur auf absolutem Neuland, sondern vielmals auch im Spannungsfeld zwischen
politischen Vorgaben und den reservierten Haltungen der Forschungseinrichtungen
und Forschern.
Information, Motivierung, Sensibilisierung,
Erfindungsbewertungen und Schutzrechts-Anmeldungen – Tätigkeiten, die jede
Patentverwertungsgesellschaft vor der eigentlichen Aufnahme von Verwertungshandlungen
wahrzunehmen hat, bestimmten bisher die Geschäftstätigkeit der Agenturen. Das
führte zu der heutigen Situation, in der die PVA´s deutschlandweit in
fieberhafter Anstrengung darum bemüht sind, ihren (geförderten) Auftrag nach
erfolgreicher Verwertung von Hochschulerfindungen zu erfüllen, was wegen dem
Auslaufen der derzeitigen Förderung Ende 2003 existenzbestimmend ist. Woher
also Zeit und Kapazitäten nehmen für die Betreuung freier Erfinder oder
Unternehmen. Der Wille ist sicher bei den meisten Agenturen vorhanden, allein
es fehlen die Mittel zu deren Realisation.
Bleibt also die Frage, ob die erfolgreich aufgebauten
Verwertungsstrukturen für Forschungs-patente nach Überwindung der
Anfangsschwierigkeiten auch zur Verwertung von Schutzrechten freier Erfinder
und auch von Unternehmen nutzbar sind?
Die neugefassten künftigen Förderbedingungen außer acht
lassend, kann man durchaus feststellen, dass eine Reihe von PVA´s die Betreuung
freier Erfinder und anderer Patentinhaber bei der Schutzrechtsverwertung
beabsichtigen.
Ob diese Absicht zur Tatsache wird, kann aber nur im
Einzelfall beurteilt werden, da hierzu eine Reihe strategischer
Optionen/Entscheidungen der PVA erforderlich sind, welche durchaus anders
getroffen werden können.
Die zusätzliche Verwertung von Schutzrechten freier Erfinder
neben der Forschungspatent-Verwertung
- erfordert
einerseits eine Kompetenzerweiterung in eher konsumgüterorientierte Branchen,
da viele Schutzrechte freier Erfinder andere Zielgruppen als Forschungs-patente
ansprechen,
- ermöglicht
andererseits aber zum Teil frühere und größere finanzielle Rückflüsse und
darüber hinaus eine schnellere Erreichung der kritischen Menge an zur
Verwertung anstehenden Patenten.
- erfordert
notwendigerweise den Aufbau eines anderen internen Be- und Verwertungs-prozesses
als bei Forschungspatenten üblich,
- ermöglicht
es aber für die PVA auch, Synergieeffekte durch die intensivere Nutzung
aufgebauter Strukturen und Marktzugänge zu realisieren.
Welchen Weg die jeweilige oder alle PVA`s künftig nehmen ist
bis heute eher ungewiss und wird sicher stark von der inhaltlichen
Neugestaltung und damit Neuorientierung der Förderrichtlinien bestimmt werden.
Klar ist heute nur: Die erfolgreich im Rahmen der
BMBF-Verwertungsoffensive aufgebauten Patentverwertungsstrukturen wären künftig in der Lage, auch für
freie Erfinder und Unternehmen bei ihrer Schutzrechtsverwertung erfolgreich
tätig zu werden.
Frank
Schnellhardt
INNOMAN GmbH
Am Vogelherd 50
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